Egal ob Calisthenics, Laufen oder Studio, der Ablauf ist fast immer derselbe:
Diagnose, Wartezeit, Eingriff, Reha.
Kreuzbandriss
Meniskusschaden
Schulterluxation
Achillessehnenriss
Bandscheibenvorfall
Kapselriss
Regelversorgung und Wahlleistung
Wo die Kasse aufhört
Die medizinisch notwendige Behandlung ist abgedeckt. Alles, was darüber hinausgeht,
heißt im Krankenhaus „Wahlleistung". Und die zahlst du selbst.
Nur gesetzlich versichert
Es operiert der diensthabende Arzt, nicht der Spezialist deiner Wahl
Zimmerkategorie richtet sich nach dem Haus, meist Mehrbettzimmer
Andere als die nächstgelegene geeignete Klinik kann Mehrkosten auslösen
Gesetzliche Zuzahlung je Krankenhaustag kommt obendrauf
Mit stationärem Zusatzschutz
Behandlung durch den Wahlarzt, auch belegärztlich
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Gesetzliche Zuzahlungen werden übernommen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die allgemeinen
Krankenhausleistungen, also die medizinisch notwendige Versorgung. Die
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen
Wahlarzt (oft „Chefarztbehandlung" genannt) sind gesondert zu vereinbarende
Wahlleistungen. Sie werden zusätzlich berechnet und sind kein Bestandteil der
Regelversorgung.
Grundsätzlich wirst du in einem zugelassenen Krankenhaus behandelt. Entscheidest
du dich ohne zwingenden Grund für ein anderes als das nächstgelegene geeignete
Haus, können dir dadurch entstehende Mehrkosten in Rechnung gestellt werden. Ein
stationärer Zusatzschutz gibt dir hier die freie Wahl.
Volljährige zahlen eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro je Kalendertag im
Krankenhaus, begrenzt auf 28 Tage im Kalenderjahr. Wer im Jahr insgesamt über
seine Belastungsgrenze kommt, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien
lassen. Ein stationärer Zusatzschutz übernimmt diese Zuzahlung.
Als Sportler weißt du, was Schlaf leistet. Regeneration beginnt nicht in der
Reha, sondern in der ersten Nacht nach dem Eingriff. Im Mehrbettzimmer bekommst
du davon wenig. Dazu kommt der Zugang zum Spezialisten: Bei einer
Kreuzbandplastik macht es einen Unterschied, wie oft jemand genau diesen Eingriff
durchführt.
Welche Leistungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den
Versicherungsbedingungen. Zusatzschutz lässt sich in der Regel nur abschließen, solange
nichts angeraten oder in Behandlung ist.
Reden wir, bevor was passiert.
Danach weißt du, was im Ernstfall für dich gilt. Vor Ort oder online.