Wenn es in den OP geht, zählt jede Entscheidung

Behandelt wirst du auf jeden Fall. Die Frage ist, von wem. Und wie du danach schläfst.

Verletzungen, die im OP-Saal enden

Egal ob Calisthenics, Laufen oder Studio, der Ablauf ist fast immer derselbe: Diagnose, Wartezeit, Eingriff, Reha.

  • Kreuzbandriss
  • Meniskusschaden
  • Schulterluxation
  • Achillessehnenriss
  • Bandscheibenvorfall
  • Kapselriss

Wo die Kasse aufhört

Die medizinisch notwendige Behandlung ist abgedeckt. Alles, was darüber hinausgeht, heißt im Krankenhaus „Wahlleistung". Und die zahlst du selbst.

Nur gesetzlich versichert

  • Es operiert der diensthabende Arzt, nicht der Spezialist deiner Wahl
  • Zimmerkategorie richtet sich nach dem Haus, meist Mehrbettzimmer
  • Andere als die nächstgelegene geeignete Klinik kann Mehrkosten auslösen
  • Gesetzliche Zuzahlung je Krankenhaustag kommt obendrauf

Mit stationärem Zusatzschutz

  • Behandlung durch den Wahlarzt, auch belegärztlich
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Gesetzliche Zuzahlungen werden übernommen

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die allgemeinen Krankenhausleistungen, also die medizinisch notwendige Versorgung. Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Wahlarzt (oft „Chefarztbehandlung" genannt) sind gesondert zu vereinbarende Wahlleistungen. Sie werden zusätzlich berechnet und sind kein Bestandteil der Regelversorgung.

Welche Leistungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Zusatzschutz lässt sich in der Regel nur abschließen, solange nichts angeraten oder in Behandlung ist.

Reden wir, bevor was passiert.

Danach weißt du, was im Ernstfall für dich gilt. Vor Ort oder online.

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